Rechte für Rückkehrer aus Deutschland in die Türkei

Für Menschen, die aus dem Ausland in die Türkei zurückkehren, gibt es bestimmte Regeln und Gesetze, die dazu dienen, Individuen und internationale Beziehungen zu schützen. Diese können sich jedoch je nach Situation ändern. In diesem Artikel werden die Rechte betrachtet, die Rückkehrer haben.

Erster Schritt für die Rückkehr: Aufenthaltserlaubnis

Die Bestimmungen für die Aufenthaltserlaubnis unterscheiden sich zwischen türkischen und deutschen Staatsbürgern. Besitzt man eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, ist man zur Versicherung verpflichtet. Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr über die Elternversicherung abgedeckt. Berufstätige erhalten ihre Versicherung vom Arbeitgeber, und Rentner sind staatlich versichert. Bei der Rückkehr in die Türkei müssen diese Rechte aufgegeben werden.

Besitzt man eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei, muss man für eine eigene Versicherung sorgen. Ist man in beiden Ländern versichert und dies wird in Deutschland bekannt, kann es zu Strafzahlungen kommen, da eine Doppelversicherung nicht zulässig ist, es sei denn, man zahlt selbst ein.

Bei Besitz von Aufenthaltsgenehmigungen in beiden Ländern ist alle sechs Monate eine Ein- und Ausreise erforderlich, um die Rechte nicht zu verlieren und weiterhin visumfrei nach Deutschland reisen zu können. Besitzer der deutschen Staatsbürgerschaft können jederzeit nach Deutschland ein- und ausreisen. Für sie gilt in der Türkei eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.

"Blaue Karte" – Eine Alternative für Deutsche, die ihre Staatsangehörigkeit behalten möchten

Deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft können in der Türkei eine “Blaue Karte” beantragen. Diese Karte gewährt Rechte wie Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis, ähnlich denen türkischer Staatsbürger. Voraussetzung ist, dass man zuvor türkischer Staatsbürger war.

Thema Wohnsitz

Die Anmeldung des Wohnsitzes beim Bürgerregister gestaltet sich relativ einfach und ermöglicht die Anmeldung für Strom, Wasser, Kabel-TV und weitere Dienste.

Banken und Kredite

Als deutscher Staatsbürger in der Türkei kann man zwar eine Kreditkarte erhalten, bei Krediten sind die Banken jedoch vorsichtig. Wegen des Rechts, das Land jederzeit verlassen zu können, verlangen Banken oft eine Bürgschaft. Türkische Staatsbürger können hingegen einfacher Kredite erhalten.

Wahlrecht

Als deutscher Staatsbürger hat man in der Türkei kein Wahlrecht, türkische Staatsbürger können dieses Recht jedoch in Anspruch nehmen.

Bevor man Deutschland endgültig verlässt, sollte man sicherstellen, sich ordnungsgemäß abzumelden und alle Abonnements zu beenden.

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